UnternehmungsLust

Birgitt Myriel Hirscheider

90584 Allersberg

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Allgemeines

Die Gästeführerin bietet im Rahmen Ihres Angebotes geführte Wandertouren sowie Themenführungen an. Das Angebot entspricht der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Die Gästeführerin kann die Führung kurzfristig absagen, wenn die Witterungsverhältnisse objektiv eine Gefährdung für Kunden und Gästeführerin zur Folge haben könnten (z. B. Dauerregen, Gewitter, Sturm, starker Schneefall, höhere Gewalt).

Die Mindestgruppenstärke beträgt 6 Personen, die maximale Gruppenstärke 20 Personen.

Bei Gruppen über 20 Personen obliegt es der Entscheidung der Gästeführerin, einen zweiten Gästeführer als Unterstützung hinzuzuziehen.

Alle Vertragsbedingungen regeln sich bei Gruppen-Buchungen zwischen dem Besteller/Kunden und der Gästeführerin ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.

 

  1. Preise

Die angegebenen Preise sind inklusive der derzeitig gültigen Mehrwertsteuer. Aufgrund der Kleinunternehmerreglung gemäß § 19 UstG ist eine separate Ausweisung der Mehrwertsteuer auf Rechnungen nicht möglich.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für die Führungen wird in der Regel bei Beginn der Führung direkt und bar an die Gästeführerin gegen Unterschrift gezahlt. Auf Wunsch stellt die Gästeführerin hierfür Quittungen oder Rechnungen aus. Es können auch abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden.

 

  1. Vertragsänderungen

Bei vorab gebuchten Gruppen-Führungen sind Änderungen jeder Art der Gästeführerin sofort mitzuteilen.

 

  1. Vertragsstornierung

Bei Stornierung bis 1 Woche vor dem vereinbarten Termin wird eine Kostenpauschale in Höhe von 20 % des vereinbarten Honorars berechnet.

Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine Kostenpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnet.

Bei Nichterscheinen der Gruppe zum vereinbarten Termin wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe berechnet.

 

  1. Verspätung der Gruppe oder einzelnen Teilnehmern und Wartezeit der Gästeführerin

Ist seitens des Bestellers/Kunden absehbar, dass der vereinbarte Zeitpunkt für die Führung nicht eingehalten werden kann, muss der Besteller/Kunde die Gästeführerin informieren.

Die Gästeführerin ist verpflichtet, 15 Minuten über den vereinbarten Zeitpunkt für die Führung hinaus auf die Gruppe zu warten. Danach gilt die Führung als ausgefallen und die Gästeführerin hat Anspruch auf das vereinbarte Führungsentgelt (siehe Punkt 5).

Bei Terminen mit Einzelanmeldungen liegt die Wartezeit im Ermessen der Gästeführerin.

 

  1. Haftung

Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Den Anweisungen der Gästeführerin ist Folge zu leisten. Für Verhalten, das gegen die Anweisungen verstößt, übernimmt die Gästeführerin keinerlei Haftung. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an Führungen teilnehmen. Ausnahmen davon bilden spezielle Führungen nur für Kinder (Minderjährige). Hierbei ist die Anmeldung zur Führung aber in jedem Fall von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Jeder Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung und Haftung darüber, dass er gesundheitlich und körperlich den Anforderungen der Führung gewachsen ist. Die Teilnehmer haben sich eigenverantwortlich im Rahmen der Führung an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.

Die Gästeführerin haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch sie selbst beruhen. Die Haftung der Gästeführerin bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfanges sowie des vereinbarten Zeitrahmens. Eventuelle Ansprüche sind bei der Gästeführerin anzumelden.

 

  1. Anerkennung der Geschäftsbedingungen

Der Besteller/Kunde einer Führung erkennt diese Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.

 

  1. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird 91126 Schwabach vereinbart.

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